Dr. Roland Adelmann: „655.000 Euro für den Oberbergischen Kreis“

Veröffentlicht am 14.05.2014 in Landespolitik

Die Jugendämter des Oberbergischen Kreises erhalten ab dem kommenden Kindergartenjahr 350.000 Euro mehr Landeszuschüsse. Dies ergab eine Berechnung des zuständigen Ministeriums für Familie, Kinder und Jugend.

Grund ist die zweite Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), durch die die frühkindliche Bildung deutlich gestärkt wird. Demnach können sich die oberbergischen Jugendämter künftig über Zuwendungen von insgesamt 655.000 Euro im Jahr für die frühkindliche Bildung freuen.

 

Bei der anstehenden zweiten Änderung des KiBiz stehen Bildungsgerechtigkeit und Qualität im Mittelpunkt. So werden unter anderem der Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich verankert und besser gefördert.

„Dafür stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Roland Adelmann. „Davon profitieren auch die Kitas im Oberbergischen: Nach bisherigen Berechnungen erhalten die Jugendämter des Kreises rund 425.000 Euro pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen.“

Im Detail entfallen 225.000 Euro auf das Kreisjugendamt, die weiteren 200.000 Euro erhalten die Kommunen Gummersbach (100.000 Euro), Radevormwald (50.000 Euro), Wipperfürth und Wiehl (je 25.000 Euro), die jeweils eigene Jugendämter unterhalten.

Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung. „Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung“, erklärt Adelmann. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen. Zur Unterstützung der Sprachförderung erhalten die Jugendämter des Oberbergische Kreises dann jährlich insgesamt 230.000 Euro.

„Diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 655.000 Euro übersteigen den Landeszuschuss im Jahr 2013/ 2014 um etwa 350.000 Euro. Die konkrete Verteilung des Geldes obliegt den örtlichen Jugendämtern und dem Jugendhilfeausschuss“, so der Landtagsabgeordnete.

Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten.

 
 

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