Alter Regierung aus CDU und FDP droht erneuter Schiffsbruch vor dem Verfassungsgericht

Veröffentlicht am 24.04.2012 in Landespolitik

Wie Beobachter der mündlichen Verhandlung am 17. April berichten, haben die Richter des Verfassungsgerichtshofes (VGH) in Münster durchblicken lassen, dass sie erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) vom 9. Februar 2010 haben. Dieses Gesetz ist von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossen worden.

Der schwarz-gelben Landesregierung könnte damit erneut durch das Verfassungsgericht bestätigt werden, die Finanzierungspflichten des Landes auf die Kommunen abgewälzt zu haben.

Um was geht es?
Am 07. Februar 2011 haben 91 Städte und Gemeinden aus NRW Verfassungsbeschwerde in Münster gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) eingereicht. Mit dem ELAG sollte die Maßgabe umgesetzt werden, die Überzahlung des kommunalen Beitrags zu den Lasten der Deutschen Einheit auszugleichen. Die Maßgabe entstand aus dem Urteil des VGH vom 11.12.2007 gegen das Gemein-definanzierungsgesetz 2006. Schwarz-Gelb hatte also bereits mit dem Urteil von 2007 höchstrich-terlich ins politische Stammbuch geschrieben bekommen, gegen die Verfassung zu verstoßen.

Zur Geschichte:
Die erste Ohrfeige aus Münster bekamen CDU und FDP im Jahre 2007:
Wolff, Rüttgers und Co. erkannten kurz nach Übernahme der Regierungsgeschäfte 2005, dass die geltende Systematik zur Abrechnung der kommunalen Einheitslasten für den Landeshaushalt ungünstig zu werden drohte. Bisher entstand aus dem System der Einheitslastenabrechnung ein Zahlungsfluss von den Kommunen zum Land.
Als jedoch nach 2004 dieses Verhältnis sich umkehrte und den Kommunen erhebliche Erstattungs-ansprüche gegen das Land zustanden (2005: 345 Mio. Euro, 2006 bereits 650 Mio. Euro), wurde Schwarz-Gelb kreativ. Sie verabschiedete sich von der alten, über Jahre praktizierten Spitzabrech-nung im Solidarbeitragsgesetz zugunsten einer „Pauschalabrechnung“.
Zusammen mit weiteren Rechenkünsten zahlten die Kommunen am Ende mehr als 90% der Gesamt-Einheitslasten des Landes NRW. Dem wurde dann durch den Verfassungsgerichthof 2007 ein Riegel vorgeschoben und die kommunale Beteiligung an den Einheitslasten auf 40% gedeckelt.

Die Reaktion von CDU und FDP auf das erste Urteil:
Nach diesem ersten Urteil hätte man erwartet, dass CDU und FDP lernen und eine verfassungs-konforme Regelung vorlegen. Tatsächlich haben Wolff und Co. mit dem ELAG das genaue Gegenteil versucht. Statt den Kommunen durch ein neues Gesetz die zu viel gezahlten Einheitslasten zu erstatten, versuchten sie durch einen gesetzgeberischen Kunstgriff die Erstattungsverpflichtung des Landes kurzerhand in eine Nachzahlungspflicht der Kommunen zu verändern.

Hierzu erfand die alte Landesregierung, unterstützt durch Gutachten, die sie eigens dazu in Auftrag gegeben hat, einen neuen Begriff der „Einheitslasten“.
CDU und FDP wollten die Deutsche Einheit 20 Jahre nach ihrer Vollendung „rechnerisch wegdenken“, stellten sie in einen neuen Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich und konstruierten auf diese Weise hypothetische Einheitslasten. „Hätte es die Deutsche Einheit nicht gegeben, würde NRW jetzt Geld aus dem Länderfinanzausgleich erhalten“, so der gedankliche Ansatz des ELAG.

Folglich waren für CDU und FDP nun „Einheitslasten“ nicht nur die tatsächlichen Zahlungen in den Länderfinanzausgleich, sondern auch vermeintlich entgangene Ansprüche hieraus.
Die Folge war, dass die kommunalen Überzahlungen der Einheitslasten für die Jahre ab 2007 nicht erstattet, sondern „weggerechnet“ wurden; in Heller und Cent bedeutet dies nach einer finanz-wissenschaftlichen Auswertung beispielsweise für das Jahr 2007 knapp 160 Mio. Euro, für 2008 rund 179 Mio. Euro und für 2009 rund 170 Mio. Euro.

Wie hat Rot-Grün nach dem Regierungswechsel 2010 reagiert?
Bereits im Koalitionsvertrag hat Rot-Grün klargestellt, dass sie das ELAG vorerst unverändert lassen, um die Entscheidung des VGH abzuwarten. Da den Kommunen ein weiteres Hin und Her von Gesetzen, Abschlagszahlungen und Abrechnungen nicht zuzumuten war, hat die SPD-geführte Landesregierung ferner erklärt, bis zu einem Urteil etwaige Nachforderungen auf Grundlage des ELAG den Kommunen zu stunden. Sie hat das Gesetz faktisch nicht angewendet. Mehr noch: Für den Fall, dass die Kommunen die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gewinnen, hat Rot-Grün im Nachtragshaushalt 2010 eine Rückstellung in Höhe von 375 Mio. Euro gebildet, um diese nötigenfalls an die Kommunen auszuzahlen. Bekanntlich hat die CDU diesen Nachtragshaushalt vor dem Verfassungsgerichtshof beklagt und damit diese Vorsorge zu Fall gebracht.

Wie geht es weiter?
Die Richter in Münster haben am 17. April signalisiert, dass sie sich zwar nicht in diesen hochkom-plexen finanzwissenschaftlichen Streit einmischen werden, aber durch Nachfragen und Kommentierungen trotzdem deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Einheitslastenabrechnungsgesetzes erkennen lassen. Beobachter erwarten daher für den Verkündungstermin am 8. Mai 2012 eine weitere, nachträgliche Ohrfeige aus Münster für CDU und FDP.

Es kann also keinen Zweifel daran geben, dass das zu erwartende Urteil sich gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz von Schwarz-Gelb richtet. Auch Herr Laumann trug als Mitglied des Landtages (und Mitglied des Kabinetts) unmittelbar Verantwortung für dieses, aller Voraussicht nach verfassungswidrige Gesetz.

Mit dem zu erwartenden Urteil wird damit einmal mehr dokumentiert, dass die schwarz-gelbe Landesregierung nicht an der Seite, sondern auf den Schultern der Kommunen stand, um ihnen die Lasten des Landes aufzubürden.

 
 

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