Rechte Mehrheit gegen die Finanzinteressen der oberbergischen Städte und Gemeinden

Veröffentlicht am 25.03.2011 in Kreistagsfraktion

Folge einer höheren Kreisumlage: Geld fehlt vor Ort und fließt an den Kreis

CDU und FDP haben es abgelehnt, den oberbergischen Städten und Gemeinden finanziell zur Seite zu stehen. In namentlicher Abstimmung votierten im Kreistag am 24.3.2011 alle anwesenden Mitglieder der derzeitigen Kreistagsmehrheit zusammen mit Landrat Jobi und gemeinsam mit dem Abgeordneten von Pro Oberberg gegen den von der Kreistags-SPD und von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag, die allgemeine Kreisumlage (also die Abgabe der Kommunen an den Kreis) auf 43% festzusetzen und in den nächsten Jahren höchstens auf diesem Niveau zu belassen. Zuvor wurden vom gleichen Personenkreis alle Einwendungen und Bedenken gegen den Kreishaushalt pauschal nieder gestimmt. Diese waren von Städten und Gemeinden aus dem Kreis formell eingebracht worden. Die allgemeine Kreisumlage erhöhte die Kreistagsmehrheit auf über 45%.

Ralf Wurth, Vorsitzender der Kreistags-SPD, hatte wenige Minuten früher in seiner Haushaltsrede inständig alle Kreistagsmitglieder gebeten, Solidarität mit den finanziell angeschlagenen Kommunen im Kreisgebiet zu zeigen. Unter anderem führte er inhaltlich aus: Insbesondere all jene, die nicht nur auf Kreisebene Verantwortung tragen, können den durchgerechneten SPD-Vorschlägen mit einem im Ergebnis niedrigeren Kreisumlagesatz nur zustimmen. Wir wollen nicht glauben, dass zum Beispiel einige Kreistagskolleginnen und -kollegen aus Nümbrecht, Engelskirchen oder Bergneustadt gespaltene Persönlichkeiten sind, die sich hier und heute anders verhalten, als in ihrem Heimatort. Dort sind in Räten Resolutionen gegen die Landratspläne verabschiedet worden. So viel an Doppelzüngigkeit ist unseres Erachtens undenkbar.

Das scheinbar Undenkbare geschah: Im Kreistag wurde ganz anders votiert, als vor Kurzem in den Räten. Stellvertretend für alle oberbergischen Kommunen wird folgerichtig jetzt die Gemeinde Nümbrecht gegen den Kreis klagen.

 
 

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