Entwarnung bei Dichtheitsprüfung: Rot-Grünes Versprechen gehalten – Generalverdacht von CDU / FDP wird gestrichen

Veröffentlicht am 25.10.2012 in Landespolitik

Dr. Roland Adelmann MdL begrüßt die endgültige Klarstellung der Landesregierung bezüglich der Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen.

Die Einfügung des § 61a ins Landeswassergesetz durch die damalige CDU/FDP-Landesregierung hat in allen Städten und Gemeinden des Landes Verunsicherung, Verärgerung und eine Menge unnützen Verwaltungsaufwands verursacht.

„Ursache und Verantwortung dafür liegen bei Rüttgers, Laumann und Laschet. Wir danken Hannelore Kraft für Mut und Entschlossenheit, die Dichtheitsprüfung auf Wasserschutzgebiete und gewerbliche Abwässer zu konzentrieren. Das Versprechen, zu einer bürgerfreundlichen Lösung zu kommen, ist damit eins zu eins eingehalten!“ betonte Adelmann.

SPD und Grüne haben es sich weder in der Phase der Minderheitsregierung 2010-2012 noch seit der klar gewonnenen Wahl 2012 nicht leicht gemacht, sondern mit dem jetzt gefundenen Kompromiss das Schutzbedürfnis des Trinkwassers und das Belastungsrisiko industrieller und gewerblicher Abwässer zum Maßstab der Prüfungspflicht gemacht.

Der Generalverdacht, unter den CDU und FDP mit ihrem § 61 a LWG alle Hauseigentümer gestellt hatten, findet bei Rot-Grün nicht statt und wird daher schlussfolgernd auch aus dem Gesetz gestrichen.

 
 

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