Verfassungsgerichtshof Münster kippt Gesetz der schwarz-gelben Vorgängerregierung

Veröffentlicht am 08.05.2012 in Landespolitik

CDU und FDP haben erneut Schiffbruch vor dem Verfassungsgerichtshof erlitten - sie haben in ihrer Regierungszeit auch beim Ausgleich der Einheitslasten verfassungswidrig zu Lasten der Kommunen getrickst. Einmal mehr wird klar, dass CDU und FDP keine Gelegenheit ausgelassen haben, den Landeshaushalt auf dem Rücken der Kommunen zu sanieren.

Das Land NRW wird die Abrechnung der Einheitslasten zwischen Land und Kommunen nun verfassungskonform neu regeln. Das erklärte Kommunalminister Ralf Jäger (SPD) heute (8. Mai) in Münster. "Unser Ziel ist es, eine zukunftsfeste Regelung zu treffen, die bis zum Jahr 2019 trägt. Wir suchen nun gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden nach Wegen für eine faire Abrechnung der Einheitslasten. Dazu wird uns das Urteil des Verfassungsgerichtshofs wichtige Anhaltspunkte liefern", sagte Jäger.

Jäger verwies darauf, dass mit der heutigen Entscheidung erneut ein Gesetz aus der Zeit der schwarz-gelben Vorgängerregierung vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert ist: "CDU und FDP haben uns ein Gesetz hinterlassen, das den Interessen der Kommunen nicht gerecht wird. Es ist klar: Für diese Klatsche ist die alte schwarz-gelbe Koalition verantwortlich."

Mit Blick auf die erwartete Entscheidung des Gerichts hatte die rot-grüne Landesregierung eine ursprüngliche Rückforderung gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Millionen Euro bereits ausgesetzt.

 
 

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